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Eine wichtige Anforderung an die Versickerungstechniken ist der Schutz des Grundwassers. Die einzelnen Techniken weisen unterschiedliche Reinigungsleistungen auf. Unterirdische Anlagen mit Direkteinleitung sind nur bei der Dachentwässerung unbedenklich. Gering verschmutztes Niederschlagswasser darf hingegen in solchen Anlagen versickert werden, die über eine Reinigungskomponente verfügen. In der Regel wird dies durch die Versickerung über die belebte Bodenzone erreicht - beispielsweise über eine Grünfläche. Die Sohle - also der tiefste Punkt - einer Versickerungsanlage muss mindestens einen Meter vom Grundwasser entfernt sein, damit das Wasser beim Durchfließen des Bodens ausreichend gereinigt wird. Unterirdische Anlagen können bei geringen Grundwasserflurabständen deshalb nicht verwendet werden.
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