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RETEC Regenwassertechnik, Frankenstr. 43, 97950 Großrinderfeld
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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Fracht-/Liefer-/Ablade-/Einhubbedingungen Fracht-/ und Transportkosten
Allgemeine Geschäftsbedingungen 
RETEC Regenwassertechnik
Zisternen + Zubehör
Mario Porcher
Frankenstr 43
97950 Großrinderfeld
Tel. +49 (9349) 929190 
Fax + 49 (09349) 929192
info@regenwasser.com
 
1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen per Brief, Fax oder E-Mail oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder Rücksendung der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
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Zisternen + Zubehör
Frankenstr 43
97950 Großrinderfeld
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Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen unter einem Warenwert von 40 € sind von Ihnen innerhalb der Widerrufsfrist auf eigenen Kosten  an uns zurückzusenden. Für Waren die über diesem Wert liegen erhalten Sie von uns einen Paketaufkleber mit dem Sie die Waren kostenlos per DHL an uns zurücksenden können. Die Ware muss bei Abholung in der Originalverpackung vorliegen. Bei kundenspezifisch gefertigten Waren und Geräten in speziellen Ausführungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Bezogen auf  die von uns angebotenen Waren sind das beispielsweise: für Sie konfektionierte Ware, wie z.B. Steuerungen und Pumpen mit für Sie angepassten Kabellängen, Regenwasserspeicher und Zisternen (auch wenn sie Teil eines Systems sind) Schläuche, Rohre usw. .Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
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2. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung der bestellten Ware an Sie durch uns zustande. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, den Vertrag  mit Ihnen zu schließen. Ein Angebot an uns nehmen Sie vor, wenn Sie sämtliche Angaben während des Bestellprozesses eingeben und schließlich das Bestellformular durch Betätigen des "Absende Button" an uns versenden. Nach Eingang Ihres Angebotes erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung per Post (schriftlich) oder E-Mail als (PDF). Bitte senden Sie diese Auftragsbestätigung unterschrieben an uns zurück. Nach Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung erfolgt innerhalb der angegebenen Lieferzeit die Versendung der Ware. Durch das Versenden der Ware an  Sie nehmen wir Ihre Bestellung auf Vertragsschluss an. Bei Bestellungen in unserem Onlineshop kommt der Vertrag zustande mit:
RETEC Regenwassertechnik
Zisternen + Zubehör
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3. Speicherung des Vertragstextes
Wir speichern Ihre Bestellung und die Ihrerseits eingegebenen Bestelldaten. Sollten Sie einen Ausdruck Ihrer Bestellung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, eine Bestellbestätigung auszudrucken. Wenn Sie uns Ihre EMail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie die Bestellbestätigung außerdem mit allen eingegebenen Daten per eMail.
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4. Service
Bei Fragen zur Bestellung oder bei Reklamationen richten Sie sich bitte an unser Verkaufsteam:
per eMail: info@regenwasser.com
Tel +49 (9349) 929190  Fax + 49 (09349) 929192
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5. Liefervorbehalt
Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorrat reicht. Die Anzeige der Vorrätigkeit im Shop beruht auf dem Datenbestand des Vortages.
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6. Kosten, die durch Mängel oder falschen Einbau entstehen
Für evtl. anfallende Installationskosten, Fahrtkosten und Sachbeschädigungen, die durch defekte oder vom Kunden falsch eingebaute Ware entstehen, übernimmt die Firma RETEC zu keiner Zeit die Haftung.
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7.  Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
RETEC Regenwassertechnik
Zisternen + Zubehör
Mario Porcher
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97950 Großrinderfeld
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8. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
Falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Rechnung sofort nach Erhalt der gesamten Ware zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir unbeschadet weiterer Ansprüche die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank aus dem Rechnungsbetrag geltend machen. Außerdem sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Für den fristgerechten Eingang der Zahlung gilt der Zeitpunkt der Gutschrift auf unserem Konto.
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9. Sonderanforderungen/Vereinbarungen
Sonderanforderungen, Abweichungen oder mündliche Absprachen müssen vom Kunden in schriftlicher Form eingereicht werden. Sie sind erst nach unser schriftlichen Zustimmung / Auftragsbestätigung Bestandteil der Geschäftsbedingung. Dieses gilt ebenfalls für Absprachen mit unseren Mitarbeitern.
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10. Gewährleistung / Garantie
allgemeine Gewährleistungen / Garantiebedingungen:
Bei sachgemäßer Handhabung gewähren wir die gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezeiten (produktspezifische Garantieerweiterungen können nur durch den Erstkäufer in Anspruch genommen und sind nicht übertragbar). Mängelrügen gegen Güte oder Ausführung der Waren können soweit sie nicht durch unsere Verkaufsbedingungen aufgehoben sind, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Feststellung, spätestens aber 7 Arbeitstage nach Eingang der Ware am Empfangsort, durch schriftliche Anzeige zu unserer Kenntnis gelangen. Waren die durch Paketdienste geliefert werden sind unverzüglich zu kontrollieren. Bei groben sichtbaren Schäden an der Verpackung ist die Annahme der Ware zu verweigern. RETEC behält sich zu jeder Zeit das Recht auf Nachbesserung / Nachlieferung und Austauschlieferung vor. Während der Garantiezeit ist der Kunde verpflichtet jeden Schaden und Mangel unmittelbar an RETEC zu melden und das weitere vorgehen mit RETEC abzustimmen. Reparatur-/ und Installationsarbeiten die ohne schriftliche Zustimmung von RETEC durch den Käufer veranlasst werden erfolgen zu jeder Zeit auf Kosten des Käufers. Kosten die durch vor Ort Einsätze anfallen sind nur im Rahmen von evtl. vorhandenen Herstellergarantien abgedeckt. Im Fall eines Servicefalls informieren wir Sie darüber welche Leistungen der Hersteller bereitstellt. Stellt sich bei einem vor Ort Service heraus, dass Geräte falsch angeschlossen oder sonstige Fehler bei der Installation gemacht wurden, werden dem Serviceanforderer sämtliche Kosten für den Serviceeinsatz gesondert in Rechnung gestellt. Bitte senden Sie uns Komponenten nur unter der vorher von uns vergebenen Reklamationsnummer ein. Diese erhalten Sie von unserem Serviceteam automatisch bei der Serviceaufnahme. Bei Komponenten die uns ohne Reklamationsnummer gesendet werden, verweigern wir die Annahme.
Lauffähigkeitsgarantie für RETEC Regenwassersysteme 1-13:
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von (2 Jahren) erhalten Sie von uns automatisch eine Lauffähigkeitsgarantie um 1 weiteres Jahr. Bei Ausfall einer Komponente bekommen Sie von uns kostenlos eine gleich- oder höherwertige Austauschkomponente bzw. ein entsprechendes Ersatzteil zur Reparatur geliefert. Bei Anlieferung der Austauschkomponente bzw. des Ersatzteils erhalten Sie von uns einen Post Paketaufkleber mit dem Sie Ihre defekte Komponente kostenlos an uns einsenden können. Nach Reparatur Ihrer Komponente erhalten Sie diese wiederum mit einem Paketaufkleber zur Rücksendung unserer Austauschkomponente zurück. Sollte die Komponente komplett ausfallen und nicht mehr zu reparieren sein, behalten Sie einfach die von uns zur Verfügung gestellte Ersatzkomponente. RETEC übernimmt in der gesamten Garantiezeit für die defekte Komponente sämtliche Reparaturkosten (Vorraussetzung ist die Garantieabwicklung über RETEC). Kosten für Arbeitszeit, Fahrt oder Sachkosten die bei Ihnen vor Ort durch defekte Komponenten entstehen sind hiervon zu jeder Zeit ausgeschlossen. Diese gilt insbesondere für Dienstleistungen die nicht von RETEC ausdrücklich und schriftlich angenommen und bestätigt wurden. In Garantiefällen sind wir immer bemüht, die gleiche Komponente wieder zu beschaffen. Sollte dieses jedoch nicht möglich sein, behalten wir es uns vor, ein gleichwertige Komponente mit ähnlichen Eigenschaften zu liefern (hierbei kann es vorkommen, dass Ihre vorhandene Installation abgeändert werden muss). Kosten die hierbei entstehen, müssen vom Käufer selbst getragen werden. Die Garantiezeit wird ab Datum unserer Rechnungsstellung gerechnet. Bei Komponenten die durch Ihre Größe/Gewicht nur mit einer Spedition transportiert werden können,  werden dem Garantienehmer die Versandkosten für Austausch und Abholung gesondert berechnet. Schäden die durch unsachgemäße Behandlung herbeigeführt wurden, sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. Ebenso gilt dieses für Komponenten die bereits durch Dritte geöffnet oder manipuliert wurden. In beiden Fällen führt dieses zum Erlöschen aller Garantieverlängerungen bei sämtlichen Komponenten aus dem gekauften System. Sollte unser Reparaturservice eine Vortäuschung von nicht gegebenen Tatsachen feststellen, wie z.B. eine verschwiegene Einwirkung von Dritten, behält sich die Fa. RETEC eine fristlose Kündigung der Garantieerweiterung vor. Funktionsstörungen, die in RETEC Komponenten in Verbindung mit Fremdgeräten auftreten, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Die RETEC Garantieerweiterung kann nur durch den Erstkäufer in Anspruch genommen werden, eine Übertragbarkeit ist nicht möglich. 
*Hinweis:
RETEC versteht unter "System" eine für den Kunden zusammengestellte Kombination von Einzelteilen, die vom Kunden durch zusammenfügen zu einer lauffähigen Einheit montiert werden kann (RETEC Regenwassersysteme 1-13). Da jede Einbausituation auch unterschiedliche Komponenten benötigt, garantiert RETEC nicht die Lauffähigkeit in jeder Systemumgebung. Unter Umständen werden zur Inbetriebnahme noch zusätzliche Teile, die vom Käufer selber aufzubringen sind, benötigt. Sämtliche Garantien auf  Systeme beziehen sich auf die jeweils darin enthaltenen Einzelkomponenten. Bei Defekt an einem Teil in einem System, behalten wir uns innerhalb der Gewährleistungspflicht eine Nachbesserung oder den Austausch der jeweiligen Komponente vor. 
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Top Preis Garantie:
Die von uns angebotene Top Preis Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die unter www.regenwasser.com aufgeführten Artikel. Sie wird nicht auf Auktionsangebote bzw. Preise die durch Ersteigerungen oder Mehrfachanfragen bei verschiedenen Händlern entstehen gewährt.
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9. AGB Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
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Allgemeine Liefer-/Ablade-/Einhubbedingungen Fracht-/ und Transportkosten
RETEC Regenwassertechnik
Zisternen + Zubehör
Mario Porcher
Frankenstr 43
97950 Großrinderfeld
Tel. +49 (9349) 929190 
Fax + 49 (09349) 929192
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1. Lieferkosten
Die Liefer-/ und Frachtkosten innerhalb Deutschlands werden im Warenkorb und der Kasse ausgewiesen.
Die Lieferkosten außerhalb Deutschlands erhalten Sie auf Anfrage.
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2. Lieferzeiten
Zubehör und Kleinteile sind meist innerhalb von 2-7 Arbeitstagen versandfertig. Die Lieferzeit für Systeme beträgt  in der Regel  7-10 Werktage und ist auch auf Abruf möglich. Für die Lieferzeit von  Systeme mit Betonregenspeicher siehe Punkt 3.
 
3. Liefer-/ Ablade-/ und Einhubbedingungen für Betonteile / RETEC und Mall Betonspeicher
3.1 Baugrube:
Um Schwierigkeiten beim Einhub zu vermeiden, muss die Baugrube nach unseren Vorgaben ausgehoben werden. Sollte dieses nicht der Fall sein, sind die Fahrer der Spedition angewiesen, die Behälter an der Baustelle abzusetzen. Folgekosten für den zusätzlichen Einhub oder gesonderte Anfahrten sind dann vom Käufer/Besteller zu tragen.
3.2 Bedingungen Abladen und Versetzen:
Für das Abladen und Versetzen der Behälter durch die Spedition ist Voraussetzung, dass der LKW direkt an die Baugrube heranfahren kann. Sollte dies nicht der Fall sein, übernehmen wir nicht den entstehenden Mehraufwand für einen gesonderten Autokran. Zur genauen LKW- Disposition benötigen wir von Ihnen die exakten Abmessungen des Abladeplatzes und des Zufahrtweges. Es muss ein Rangierplatz von ca. 6 x 11 Metern zur Verfügung stehen. Die Zufahrt zur Baugrube muss mindestens 3,3 m breit sein und einen befestigten, waagerechten und gewachsenen Untergrund besitzen. Das Abladen/Einheben des Behälters auf nicht befestigten Böden wie z.B. Sand ist nicht möglich. Die max. Ausladeweite der LKW’s beträgt 4,50 m. (Ende LKW bis Mitte Baugrube) Der Kran sitzt am Ende des LKW. Wartezeiten unseres LKW's auf der Baustelle werden mit 100,00 EUR/Stunde zzgl. MwSt. bzw. 119,00 EUR inkl. MwSt. berechnet. Die an den Behältern befestigten Seilschlaufen sind nach erfolgreichem Absetzen/Einhub der Zisterne dem LKW-Fahrer mitzugeben. Erfolgt der Einhub der von uns gelieferten Betonregenspeicher nicht durch eines unsere Spezialfahrzeuge übernehmen wir keinerlei Gewährleistung für evtl. auftretende Schäden am Behälter.
3.3 Bedingungen Abladen / Einhub
Das Abladen mit Einhub des Behälters wird auf Nachweis des Lieferscheines pro angefangene 15 Min. mit 25,00 EUR zzgl. MwSt. bzw. 29,75 EUR inkl. MwSt. berechnet. Kann der Behälter aus technischen Gründen nicht in die Grube eingehoben werden, wird das Abladen des Behälters ebenfalls pro angefangene 15 Minuten mit o.a. Preisen abgerechnet. Durch Unterschrift auf dem Lieferschein erklären Sie sich mit den Einhub-/Abladezeiten einverstanden.
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3.4 Bedingungen Lieferung
Um eine termingerechte Lieferung garantieren zu können, bestellen Sie die Zisterne bitte 2 Wochen vor dem Einsetztermin. Die Anlieferung der Behälter erfolgt nach Absprache zwischen 6 und 22 Uhr. Die angegebene Lieferzeiten sind nur zur ungefähren Disposition bestimmt. Da es bei den heutigen Verkehrsbedingungen oder auch LKW-Ausfälle zu Verzögerungen oder Umdispositionen kommen kann, übernimmt die Fa. RETEC keine Kosten, die hierdurch entstehen können. Wir empfehlen Ihnen die Baustelle für den gesamten Tag der Lieferung vorzurichten. Auf nicht abgeschlossene Arbeiten an der Baugrube können unsere Fahrer keine Rücksicht nehmen. Rücktransporte, die durch Nicht einhaltung unserer Bedingungen anfallen, werden mit üblichen Speditionskosten in Rechnung gestellt.
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3.5 Bedingungen Annahme der Ware
Die Ware ist bei Anlieferung auf Mängelfreiheit zu prüfen. Mangelfreie Abnahme ist durch die Unterschrift auf dem Lieferschein erteilt. Bei festgestellten Mängeln ist die Annahme zu verweigern. RETEC übernimmt keine weiteren Kosten, die durch nachträglich und bei Lieferung bereits offensichtlich sichtbaren Mangel oder Fehllieferungen entstehen. Bitte halten Sie in solchen Fällen unverzüglich Rücksprache mit unserem Verkauf und nicht mit dem Fahrer der Spedition.
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3.6 Sonderanforderungen / Vereinbarungen
Sonderanforderungen, Abweichungen oder mündliche Absprachen müssen vom Kunden in schriftlicher Form eingereicht werden. Sie sind erst nach unser schriftlichen Zustimmung / Auftragsbestätigung Bestandteil der Geschäftsbedingung. Dieses gilt ebenfalls für Absprachen mit unseren Mitarbeitern.
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Auch dieses Jahr gilt:
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